[ Auszug: (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen,
dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern
behaftet ist, die de ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]